Mietkaution zurückholen · Baden-Württemberg

Vermieter zahlt deine Kaution nicht zurück? Wir holen sie für dich.

Du trittst uns deinen Anspruch ab, wir zahlen sofort aus – und übernehmen ab da das komplette Risiko.

Sofortauszahlung Kein Kostenrisiko Kein Anwalt nötig
Deine Kaution

Sofort auf deinem Konto

1.200 €
Beispielfall – 60 % von 2.000 € Kaution, ausgezahlt ohne Wartezeit
Sofort an dich: 60 % Risiko ab jetzt: bei uns
Tobias, Gründer des Kautionsretters

Ich war selbst der Mieter, dem die Kaution vorenthalten wurde.

Tobias, Gründer des Kautionsretters

Der Kautionsretter ist noch jung – darum volle Aufmerksamkeit für deinen Fall. Verliere ich ihn, kostet er mich Geld, nicht dich.

Alles außer Anwälte

Die unkomplizierte Alternative zum Rechtsstreit.

Einen Anwalt einschalten? Für viele klingt das nach Stress, langen Wartezeiten und Kosten, die man am Ende vielleicht selbst trägt. Das muss nicht sein.

  • Du bekommst dein Geld sofort ausbezahlt.
  • Wir erstreiten die Kaution zurück – ohne dass du dich kümmern musst.
  • Kein Kostenrisiko, ob wir die Kaution zurückbekommen oder nicht.

Klassischer Weg vs. Kautionsretter

 AnwaltWir
Geld sofort
Kein Kostenrisiko
Kein Aufwand für dich
Planbar & schnell
Was der Gang zum Anwalt kosten kann · Beispiel 2.000 € Kaution
Gerichtskosten309 € Anwaltskosten (deiner und der des Vermieters)+ 515 € Verlierst du, zahlst du das aus eigener Tascheüber 800 €

Und das zusätzlich zur Kaution, die immer noch offen ist. Gebühren nach GKG/RVG.

So funktioniert's

In drei Schritten zu deinem Geld.

Kein Papierkram vorab, kein Behördendeutsch – ein echter Ansprechpartner begleitet dich durch jeden Schritt.

01

Fall schildern

Mach den Schnellcheck mit dem Formular unten. Kein Anwalt, kein Stress – du bekommst schnell Rückmeldung, ob dein Fall geeignet sein könnte.

02

Kostenlose Prüfung

Du schickst uns die nötigen Unterlagen. Wir prüfen sorgfältig und sagen dir, ob wir helfen können – kostenlos und unverbindlich.

03

Du bekommst dein Geld

Wir übernehmen deinen Anspruch und zahlen dir im Regelfall 60 % deiner Kaution sofort aus. Das Risiko tragen ab jetzt wir.

Schnellcheck

Lass deinen Fall jetzt prüfen.

Beantworte ein paar kurze Fragen – wir melden uns persönlich bei dir und sagen dir, ob wir deinen Fall übernehmen können.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Persönliche Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden, kein Formular-Marathon
  • Deine Daten bleiben vertraulich
Bist du bereits aus der Wohnung ausgezogen? *
Wir können Fälle in der Regel erst nach dem Auszug übernehmen.
Lag die Wohnung in Baden-Württemberg? *
Aktuell sind wir auf Baden-Württemberg fokussiert – melde dich trotzdem, wir schauen es uns an.
Hast du Schäden an der Wohnung verursacht? *
Das kann die Sache komplizierter machen – aber wir prüfen deinen Fall trotzdem gern im Detail. Vielleicht lässt er sich ja doch übernehmen.
Bestehen noch offene Mietschulden? *
Offene Mietschulden können der Übernahme im Weg stehen – wir schauen es uns aber gern individuell an.
Gute Nachricht: Dein Fall passt!Nach deinen Angaben können wir deinen Fall in der Regel übernehmen. Trag einfach noch deine Kontaktdaten ein – wir melden uns.

Wie wir mit deinen Daten umgehen, erklären wir dir in unserer Datenschutzerklärung. Keine Kosten, keine Verpflichtung.

Danke – wir melden uns!

Deine Angaben sind bei uns eingegangen. Wir melden uns persönlich – in der Regel innerhalb von 48 Stunden, oft sogar noch am selben Tag.

Häufige Fragen

Deine Kaution. Deine Fragen. Klar beantwortet.

Eine einbehaltene Kaution sorgt für Unsicherheit – und oft für das Gefühl, man müsse sich auf einen langen Streit einlassen.
Muss man nicht.

Ja, vollkommen. Was wir tun, nennt sich Forderungsabtretung und ist ein ganz normaler, gesetzlich vorgesehener Vorgang (geregelt in §398 ff. BGB). Du überträgst uns deinen Anspruch auf die Kautionsrückzahlung, und wir setzen ihn anschließend in eigenem Namen durch. Das ist seit jeher ein üblicher und erlaubter Weg, eine offene Forderung an einen Dritten zu übergeben. Rechtlich ist die Abtretung für dich unbedenklich: Du gibst nur das Eintreiben und das Risiko an uns ab – und bekommst im Gegenzug sofort dein Geld. Alles wird vorab schriftlich und transparent festgehalten, damit du jederzeit genau weißt, was vereinbart ist.
Für dich entsteht kein Kostenrisiko. Du musst weder einen Anwalt beauftragen noch in Vorleistung gehen. Im Regelfall zahlen wir dir sofort nach der Übernahme 60 % deiner Kaution aus. Den Rest behalten wir, um unser Risiko und unsere Kosten zu decken. Die ausgezahlte Summe gehört dir – unabhängig davon, wie das Verfahren gegen den Vermieter ausgeht. Sollte sich der Vermieter querstellen oder gar nicht zahlen, ist das unser Problem, nicht deines. Genau dafür gibt es uns.

Die 60 % gelten für den unkomplizierten Regelfall. Gibt es Besonderheiten – etwa offene Mietschulden, Schäden an der Wohnung oder andere strittige Punkte – bewerten wir jeden Fall einzeln. Denn dadurch ändert sich unser Risiko. Den konkreten Betrag vereinbaren wir immer gemeinsam und halten ihn schriftlich fest, bevor du dich entscheidest.
Das ist ganz einfach – und für beide Seiten fair. Sobald wir deinen Fall übernehmen, tragen wir das gesamte Risiko und die ganze Arbeit: Wir zahlen dir dein Geld sofort aus, prüfen deinen Fall im Detail, führen die Auseinandersetzung mit dem Vermieter, tragen etwaige Prozesskosten und investieren die Zeit dafür – bis hin zum Gerichtstermin, wenn es sein muss. Hinzu kommt: Wir gehen für dich in Vorleistung. Du bekommst dein Geld sofort, doch bis der Vermieter zahlt und wir unser Geld zurückerhalten, vergehen oft viele Monate – auch diese Vorfinanzierung kostet uns Geld. Zahlt der Vermieter am Ende weniger oder gar nicht, ist das unser Verlust, nicht deiner.

Der einbehaltene Anteil ist genau der Ausgleich dafür: Er bezahlt dieses Risiko, diesen Aufwand und die Vorfinanzierung – nicht mehr und nicht weniger. Wir verdienen also dann und nur dann, wenn wir deinen Fall auch wirklich zum Erfolg bringen. Deshalb übernehmen wir nur Fälle, von denen wir überzeugt sind, und ziehen mit dir am selben Strang.
In der Regel ja, wenn die folgenden Punkte zutreffen: Du bist bereits aus der Wohnung ausgezogen, es bestehen keine offenen Mietschulden, es gibt keine größeren Schäden an der Wohnung und die Wohnung lag in Baden-Württemberg. Bist du unsicher? Fülle einfach das Formular oben aus – wir prüfen gerne die Details mit dir. Natürlich unverbindlich und kostenlos.
Zuerst prüfen wir deinen Fall und halten die Abtretung schriftlich fest. Danach zahlen wir dich aus – im Regelfall innerhalb von zwei Bankarbeitstagen. Du musst nicht auf das Ende eines möglichen Verfahrens mit dem Vermieter warten. Genau das ist der Unterschied zum klassischen Weg über einen Anwalt: planbar, schnell und ohne wochenlanges Hin und Her.
Ganz unkompliziert und persönlich – per Telefon, E-Mail oder Whatsapp. Du schilderst uns deinen Fall. Passt er grundsätzlich, prüfen wir anschließend deine Dokumente. Wenn alles passt, vereinbaren wir die Abtretung schriftlich und zahlen dir den Betrag aus. Das geht persönlich oder per Post. Für dich heißt das: kein Online-Formular-Marathon, kein Behördendeutsch. Du hast einen echten Ansprechpartner, der dir in jedem Schritt erklärt, was passiert.
Nein. Der Sinn des Kautionsretters ist gerade, dass du keinen Anwalt beauftragen, keine Klage führen und keine Fristen im Blick behalten musst. Sollte es nötig werden, den Anspruch rechtlich oder gerichtlich durchzusetzen, übernehmen wir das in eigener Verantwortung – ohne dass du etwas tun oder zahlen musst.
Ja. Bevor du dich entscheidest, bekommst du alle Bedingungen schriftlich und kannst sie in aller Ruhe durchgehen. Nichts wird zwischen Tür und Angel unterschrieben. Transparenz ist uns wichtig – du sollst genau wissen, worauf du dich einlässt. Wenn etwas unklar ist, erklären wir es dir.
Ein Punkt, der viele überrascht: die Nebenkostenabrechnung. Sie kommt fast immer erst später, steht beim Auszug also häufig noch aus. Behält dein Vermieter deshalb einen Teil der Kaution ein, um eine mögliche Nachzahlung abzudecken, ist das sein gutes Recht. Damit du auch hier nicht im Ungewissen bleibst, suchen wir gemeinsam mit dir die Lösung, die für dich am einfachsten und angenehmsten ist. Dafür gibt es zwei Wege – du entscheidest, welcher besser zu dir passt.

Weg 1: Wir nehmen dir auch dieses Risiko ab.
Legst du uns zusammen mit deinen übrigen Unterlagen die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre vor (bei langen Mietverhältnissen genügen die letzten drei), können wir das Risiko einer Nachzahlung nach unserer Prüfung komplett übernehmen. Das rechnen wir direkt in deine Auszahlung ein: Erwarten wir eher eine Rückzahlung zu deinen Gunsten, erhöht sich dein Auszahlungsbetrag entsprechend. Im Gegenzug bist du danach alle offenen Risiken los – kommt später eine Nachzahlung, ist das unsere Sache, nicht deine. Du hast dann endgültig deine Ruhe.

Weg 2: Die einfache, feste Regelung.
Möchtest du das nicht, oder kannst du die Abrechnungen nicht vorlegen, greift folgende Alternative: Behält dein Vermieter später etwas für die Nebenkosten ein, gibst du uns davon nur denselben Anteil zurück, den wir dir ausgezahlt haben – also 60 %, nicht den vollen Betrag. Ein Beispiel: Behält dein Vermieter 200 € ein, gibst du uns davon 120 € zurück – nicht die vollen 200 €. Die restlichen 40 % bleiben unser Anteil. So stehst du am Ende genau so, als hätten wir diese Nebenkosten von Anfang an mit eingerechnet.

Welcher Weg für dich der bessere ist, besprechen wir vorab in Ruhe mit dir – offen und verständlich, damit es später keine Überraschungen gibt.
Für die Detailprüfung in Schritt zwei brauchen wir vor allem drei Dinge: Deinen Mietvertrag, einen Nachweis über die gezahlte Kaution (zum Beispiel die Überweisung oder eine Barquittung) und, falls vorhanden, die Ein- und Auszugsprotokolle.

Ergänzend hilfreich sind deine Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre (bei langen Mietverhältnissen genügen die letzten drei). Sie sind kein Muss – aber mit ihnen können wir dir auf Wunsch auch das Risiko einer möglichen Nebenkosten-Nachzahlung abnehmen und diese direkt in deine Auszahlung einrechnen (mehr dazu in der Frage zur Nebenkostenabrechnung weiter oben).

Fehlt dir ein Dokument? Kein Grund zur Sorge. Sprich uns an, oft finden wir gemeinsam eine Lösung.

Noch eine Frage offen?

Wir beantworten sie persönlich – ohne Behördendeutsch, ohne Verpflichtung. Melde dich einfach.